Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Zu viele Informationen zu lange gespeichert
Datenschützer rügt die Polizei
Vetter mahnt Behörden zu behutsamen Ermittlungen bei Sozialhilfemißbrauch
...Bayerns Polizei hat nach wie vor Schwierigkeiten mit dem Datenschutz.
Dies geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht hervor, den der
Bayerische Landesbeauftragter für Datenschutz, Reinhard Vetter, am
Freitag im Landtag vorgelegt hat. In dem über 300 Seiten umfassenden
Report beschäftigt sich Bayerns oberster Datenschützer aber auch
erstmals umfassend mit dem Sozialbereich. Auch dort macht er kritische
Anmerkungen und warnt vor übertriebenen Kontrollen gegen vermuteten
Sozialmißbrauch. Im Bereich der Polizei habe er "in nicht geringer
Anzahl Mängel festgestellt", rügt Vetter erneut in seinem
Tätigkeitsbericht. Wie schon in den Vorjahren wird auch jetzt wieder
moniert, daß die Polizei nicht nur zu viele Daten sammelt, sondern
diese Daten auch zulange speichert. Wörtlich kritisiert Vetter die
"unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat" und die Datenerhebung
"ohne gesetzliche Voraussetzungen". Kritisch unter die Lupe genommen
hat Vetter diesmal auch den Umgang der Sozialbehörden mit dem Datenschutz.
Allein diesem Kapitel sind in dem Tätigkeitsbericht über 22 Seiten
gewidmet. ... Vetter mahnt jedoch eindringlich, daß es sich in jedem
Fall um einen außerordentlich sensiblen Bereich handle, in dem mit
besonderer Behutsamkeit und auch nur dann vorgegangen werden sollte, wenn
ein Mißbrauch "in erheblichem Umfang" vorliege." SZ
19./2012.98 S. 59
"Ein Computer voller Bayern
Die Polizei im Freistaat speichert zu viele Bürgerdaten.
Jeder zehnte Eintrag rechtswidrig" taz 19.12.98 S. 7
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"Beim Abhören üben die Schlapphüte
Zurückhaltung
Das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über
die Rechtmäßigkeit bestimmter Abhörmethoden des Bundesnachrichtendienstes
hat die öffentliche Aufmerksamkeit erneut auf das Thema Telefonüberwachung
im Rahmen des sogenannten G-10-Gesetzes gelenkt. ... Auch Berlins Polizei
darf Telefone anzapfen. Dies geschieht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung
entweder im Rahmen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes oder
aufgrund der Strafprozeßordnung. Jeden Einzelfall muß ein unabhängiger
Richter genehmigen. Die genaue Zahl solcher Polizei-Aktionen wird geheimgehalten.
Sie soll jedoch weit höher sein als die der G-10-Maßnahmen."
MoPo 20.12.98 S. 7
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"Polen: Nun doch "Gauck-Behörde"
In Polen können Opfer des einstigen Geheimdienstes ihre
Akten nun doch einsehen. ... Der Sejm, überstimmte am Freitag mit
der erforderlichen Drei-Fünftel-Mehrheit ein Veto von Präsidenten
Aleksander Kwasniewski gegen ein Gesetz zur Schaffung eines 'Instituts
des nationalen Gedenkens'. Die Einrichtung soll Unterlagen des Geheimdienstes
aus den Jahren 1944 bis 1989 übernehmen und den Opfern Einsicht in
die über sie geführten Dossiers ermöglichen. Zu den Aufgaben
des Institutes gehört auch die Forschung." ND 19.12.98 S. 6
"Polnisches Parlament setzt Stasi-Gesetz durch
Sejm überstimmt das Veto von Staatspräsident Kwasniewski.
Opfer erhalten Akteneinsicht." taz 19.12.98 S. 9
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